Modul 10 Leitseite
Trainingszeiten in der Reithalle - Hallenordnung - Sonderregelung


Zeiten
Hallenbelegung

Während der Schulreitstunden ist die Halle für andere gesperrt.
*Hinweise: Während der Longereitstunden darf in der Reithalle rücksichtsvoll und vorsichtig geritten werden.

Montag
15 - 16 Uhr
Longe* Andrea Schewe
16 - 18 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Dienstag
14 - 15 Uhr
Longe* Andrea Schewe
15 - 17 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Mittwoch
14:30 - 17.15 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Donnerstag
14 - 15 Uhr
Longe* Andrea Schewe
15 - 17 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Freitag
14:30 - 15 Uhr
Longe* Monika Ziegler
15 - 17 Uhr
Grupppenreitstunden bei Monika Ziegler

Samstag
11 - 14 Uhr
Gruppenreitstunden

Sonntag
ganzer Tag
Halle frei


Regeln für den Hallenboden

1. Pferdeäpfel sind unmittelbar nach dem "Äpfeln" vom Verursacher zu entfernen, oder man bittet Andere darum, dies zu übernehmen.

2. Das Durchreiten oder liegen lassen von Pferdeäpfeln ist untersagt und zieht Schadenersatzforderungen nach sich.

3. Sowohl Schulreitlehrer als auch Privatlehrer sind verpflichtet, unmittelbar nach dem Äpfeln eines Pferdes, diese zu entfernen. Sie sind ebenfalls dazu angehalten, den Reiter anhalten zu lassen, wenn das Pferd "äpfelt".

4. Die Schubkarre ist zu leeren wenn sie voll ist, so dass die nachfolgenden Reiter auch Platz haben.

5. Die Hufe sind vor dem Verlassen der Halle oder spätestens im Vorraum auszukratzen mit anschließendem Fegen.

Der Vorstand
Maichingen, 20. September 2015


Hallenordnung

1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gemäß; Zeitplanung (Hallenbelegungsplan) allen Mitgliedern zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird dies durch Anschlag bekannt gegeben.

2. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf erfahrenen Pferden in der Bahn befinden und diese sämtlich dem Longieren eines Pferdes zustimmen. Das Longieren von 2 Pferden ist nicht gestattet, sobald sich Reiter in der Bahn befinden.

3. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ("Tür frei" - "ist frei"). Das Auf- und Absitzen erfolgt grundsätzlich auf der Mittellinie.

4. Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.

5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn nutzen. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen, hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50m (3 Schritte) einzuhalten. Reitlehrer, die sich in der Bahn befinden haben sich so zu stellen, dass kein Reiter behindert wird. (Zirkelmitte, 5m von "B" bzw. "E" Richtung Mittellinie, oder in einer Ecke)

6. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird an der Innenseite vorbei geritten. Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum den "Handwechsel" an. Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten.

7. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.

8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.

9. In den Springstunden und den offiziellen "Schulreitstunden" ist das Tragen eines Reithelmes (bis 18 Jahre) bzw. einer splittersicheren Schutzkappe Pflicht.

10. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.

11. Vor Verlassen der Reitanlage sind die Hufe auszukratzen und der Vorplatz ist zu fegen. In der Reithalle wird "abgeäpfelt". Pferdeäpfel im Vorraum und auf dem Vorplatz sowie auf der Straße vor der Gaststätte sind vom Reiter zu entfernen. Der letzte Reiter löscht das Licht und verschließt die Türen.

12. Die Beregnungsanlage ist ausschließlich von ausdrücklich dazu befugten Personen zu bedienen.

13. Rauchen ist sowohl in der Reithalle als auch auf der Tribüne strengstens untersagt!!

14. Es muss unmittelbar nachdem ein Pferd geäpfelt hat, abgebollt werden! Abäpfelpflicht! Ein Durchreiten und Liegenlassen von Pferdeäpfeln wird nicht geduldet und jede Missachtung zieht eine Schadenersatzpflicht nach sich.

15. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Außenanlagen.

Der Vorstand
Maichingen, 05. Februar 2002


Hallenarbeitsdienst

der Hallendienst wird in einem Halbjahresplan auf alle aktiven Hallennutzer verteilt.
Vorplatz, Vorraum und Tribüne fegen. Schubkarre im Vorraum und auf dem Sandplatz leeren. Hufschlag ebnen. Toilette putzen. Wassereimer im Richterzimmer leeren.
Der Hallendienst ist einmal wöchentlich zum Wochenende zu erledigen. Nicht während der Schulreitstunden !!
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Trainingszeiten in der Reithalle - Hallenordnung - Sonderregelung


Zeiten
Hallenbelegung

Während der Schulreitstunden ist die Halle für andere gesperrt.
*Hinweise: Während der Longereitstunden darf in der Reithalle rücksichtsvoll und vorsichtig geritten werden.

Montag
15 - 16 Uhr
Longe* Andrea Schewe
16 - 18 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Dienstag
14 - 15 Uhr
Longe* Andrea Schewe
15 - 17 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Mittwoch
14:30 - 17.15 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Donnerstag
14 - 15 Uhr
Longe* Andrea Schewe
15 - 17 Uhr
Gruppenreitstunden bei Andrea Schewe

Freitag
14:30 - 15 Uhr
Longe* Monika Ziegler
15 - 17 Uhr
Grupppenreitstunden bei Monika Ziegler

Samstag
11 - 14 Uhr
Gruppenreitstunden

Sonntag
ganzer Tag
Halle frei


Regeln für den Hallenboden

1. Pferdeäpfel sind unmittelbar nach dem "äpfeln" vom Verursacher zu entfernen, oder man bittet Andere darum, dies zu übernehmen.

2. Das Durchreiten oder liegen lassen von Pferdeäpfeln ist untersagt und zieht Schadenersatzforderungen nach sich.

3. Sowohl Schulreitlehrer als auch Privatlehrer sind verpflichtet, unmittelbar nach dem äpfeln eines Pferdes, diese zu entfernen. Sie sind ebenfalls dazu angehalten, den Reiter anhalten zu lassen, wenn das Pferd "äpfelt".

4. Die Schubkarre ist zu leeren wenn sie voll ist, so dass die nachfolgenden Reiter auch Platz haben.

5. Die Hufe sind vor dem Verlassen der Halle oder spätestens im Vorraum auszukratzen mit anschließendem Fegen.

Der Vorstand
Maichingen, 20. September 2015


Hallenordnung

1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gemäß Zeitplanung (Hallenbelegungsplan) allen Mitgliedern zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird dies durch Anschlag bekannt gegeben.

2. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf erfahrenen Pferden in der Bahn befinden und diese sämtlich dem Longieren eines Pferdes zustimmen. Das Longieren von 2 Pferden ist nicht gestattet, sobald sich Reiter in der Bahn befinden.

3. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ("Tür frei" - "ist frei"). Das Auf- und Absitzen erfolgt grundsätzlich auf der Mittellinie.

4. Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.

5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn nutzen. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen, hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50m (3 Schritte) einzuhalten. Reitlehrer, die sich in der Bahn befinden haben sich so zu stellen, dass kein Reiter behindert wird. (Zirkelmitte, 5m von "B" bzw. "E" Richtung Mittellinie, oder in einer Ecke)

6. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird an der Innenseite vorbei geritten. Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum den "Handwechsel" an. Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten.

7. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.

8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.

9. In den Springstunden und den offiziellen "Schulreitstunden" ist das Tragen eines Reithelmes (bis 18 Jahre) bzw. einer splittersicheren Schutzkappe Pflicht.

10. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.

11. Vor Verlassen der Reitanlage sind die Hufe auszukratzen und der Vorplatz ist zu fegen. In der Reithalle wird "abgeäpfelt". Pferdeäpfel im Vorraum und auf dem Vorplatz sowie auf der Straße vor der Gaststätte sind vom Reiter zu entfernen. Der letzte Reiter löscht das Licht und verschließt die Türen.

12. Die Beregnungsanlage ist ausschließlich von ausdrücklich dazu befugten Personen zu bedienen.

13. Rauchen ist sowohl in der Reithalle als auch auf der Tribüne strengstens untersagt!!

14. Es muss unmittelbar nachdem ein Pferd geäpfelt hat, abgebollt werden! Abäpfelpflicht! Ein Durchreiten und Liegenlassen von Pferdeäpfeln wird nicht geduldet und jede Missachtung zieht eine Schadenersatzpflicht nach sich.

15. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Außenanlagen.

Der Vorstand
Maichingen, 05. Februar 2002


Hallenarbeitsdienst

der Hallendienst wird in einem Halbjahresplan auf alle aktiven Hallennutzer verteilt.
Vorplatz, Vorraum und Tribüne fegen. Schubkarre im Vorraum und auf dem Sandplatz leeren. Hufschlag ebnen. Toilette putzen. Wassereimer im Richterzimmer leeren.
Der Hallendienst ist einmal wöchentlich zum Wochenende zu erledigen. Nicht während der Schulreitstunden !!