1. Pferdeäpfel sind unmittelbar nach dem "Äpfeln" vom Verursacher zu entfernen,
oder man bittet Andere darum, dies zu übernehmen.
2. Das Durchreiten oder liegen lassen von
Pferdeäpfeln ist untersagt und zieht
Schadenersatzforderungen nach sich.
3. Sowohl Schulreitlehrer als auch
Privatlehrer sind verpflichtet, unmittelbar
nach dem Äpfeln eines Pferdes, diese zu
entfernen. Sie sind ebenfalls dazu
angehalten, den Reiter anhalten zu lassen,
wenn das Pferd "äpfelt".
4. Die Schubkarre ist zu leeren wenn sie voll
ist, so dass die nachfolgenden Reiter auch
Platz haben.
5. Die Hufe sind vor dem Verlassen der Halle
oder spätestens im Vorraum auszukratzen
mit anschließendem Fegen.
Der Vorstand
Maichingen, 20. September 2015
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1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gemäß; Zeitplanung
(Hallenbelegungsplan) allen Mitgliedern zur Verfügung. Machen besondere
Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die
Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder
einzuschränken, so wird dies durch Anschlag bekannt gegeben.
2. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht
gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der
Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene
Reiter auf erfahrenen Pferden in der Bahn befinden und diese sämtlich
dem Longieren eines Pferdes zustimmen. Das Longieren von 2 Pferden ist
nicht gestattet, sobald sich Reiter in der Bahn befinden.
3. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich
aufmerksam zu machen ("Tür frei" - "ist frei"). Das Auf- und Absitzen
erfolgt grundsätzlich auf der Mittellinie.
4. Während des Abteilungsreitens ist den Weisungen des Reitlehrers Folge
zu leisten.
5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1
Reiter die Bahn nutzen. Der Hufschlag ist stets für Trab- und
Galoppreiten freizumachen, hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50m (3
Schritte) einzuhalten. Reitlehrer, die sich in der Bahn befinden haben
sich so zu stellen, dass kein Reiter behindert wird. (Zirkelmitte, 5m
von "B" bzw. "E" Richtung Mittellinie, oder in einer Ecke)
6. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus
Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge
erforderlich. Beim Überholen wird an der Innenseite vorbei geritten.
Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum den
"Handwechsel" an. Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten.
7. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich
nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei
ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und
Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers
oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach
Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den
Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf.
Schäden sind sofort zu melden.
9. In den Springstunden und den offiziellen "Schulreitstunden" ist das
Tragen eines Reithelmes (bis 18 Jahre) bzw. einer splittersicheren
Schutzkappe Pflicht.
10. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der
Reitbahn aufzubewahren.
11. Vor Verlassen der Reitanlage sind die Hufe auszukratzen und der
Vorplatz ist zu fegen. In der Reithalle wird "abgeäpfelt". Pferdeäpfel
im Vorraum und auf dem Vorplatz sowie auf der Straße vor der Gaststätte
sind vom Reiter zu entfernen. Der letzte Reiter löscht das Licht und
verschließt die Türen.
12. Die Beregnungsanlage ist ausschließlich von ausdrücklich dazu
befugten Personen zu bedienen.
13. Rauchen ist sowohl in der Reithalle als auch auf der Tribüne
strengstens untersagt!!
14. Es muss unmittelbar nachdem ein Pferd geäpfelt hat, abgebollt werden!
Abäpfelpflicht! Ein Durchreiten und Liegenlassen von Pferdeäpfeln wird nicht geduldet und jede Missachtung zieht eine Schadenersatzpflicht nach sich.
15. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die
Außenanlagen.
Der Vorstand
Maichingen, 05. Februar 2002
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